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Autor/inSchruth, Peter
TitelZur Stärkung von Beteiligung, Beratung und Beschwerde von jungen Menschen durch das KJSG.
QuelleIn: Jugendhilfe, 59 (2021) 5, S. 460-465Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5940
SchlagwörterBeschwerde; Beratung; Partizipation; Jugendhilfe; Jugendlicher
AbstractElementare Grundanliegen der Partizipation sind für die Jugendhilfe mit der Gesetzesreform durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) erheblich verstärkt worden. Die gesetzlichen Verstärkungen betreffen die Rechte auf Beteiligung, Beratung und Beschwerde. Die neuen Beratungsrechte nach §§ 8 Abs. 3,10a fordern die Jugendämter auf, ihre organisatorischen und methodischen Angebote diesbezüglich zu überprüfen und auszubauen und im Falle des§ 8 Abs. 3 KJSG auch eigenständige Beratungsangebote freier Träger der Jugendhilfe zu unterstützen. Insbesondere hinsichtlich der mit dem KJSG neu ins SGB VIII aufgenommenen ombudschaftlichen Beschwerderechte haben die Länder eine bedarfsbezogene Sicherstellungsverpflichtung aufgetragen erhalten, für von Leistungsgewährern und Leistungserbringern unabhängige (und externe) Angebote in der Jugendhilfe zu sorgen (§§ 9a, 37b Abs. 2, 45 Abs. 2 KJSG). Die neuen gesetzlichen Anforderungen der Partizipation erfordern Investitionen in einen entsprechenden bedarfsgerechten konzeptionellen und personellen Aufwuchs der Jugendhilfe.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2022/2
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