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Sonst. PersonenEpping, Volker (Hrsg.)
TitelNiedersächsisches Hochschulgesetz.
Mit Hochschulzulassungsgesetz. Handkommentar. 1. Aufl.
QuelleBaden-Baden: Nomos (2016), 1689 S.Verfügbarkeit 
ReiheNomos Kommentar
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN978-3-8487-1098-0
SchlagwörterNiedersachsen; Selbstverwaltung; Staat; Verfassung; Hochschule; Selbstverwaltung; Staat; Verfassung; Hochschule; Niedersachsen
AbstractVom ersten und bis heute wegweisenden Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Niedersächsischen Vorschaltgesetz aus dem Jahr 1973 über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Stiftungshochschule bis hin zur jüngsten verfassungsgerichtlichen Entscheidung zur Medizinischen Hochschule Hannover - niedersächsische Reformen des Hochschulrechts standen und stehen im Zentrum des wissenschaftsrechtlichen Interesses. Der Kommentar zum Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) behandelt umfassend und aktuell sämtliche Fragen des niedersächsischen Hochschulrechts. Schwerpunkte liegen im Prüfungs- und Graduierungsrecht, im Berufungs- und Dienstrecht, im Stiftungs- und Hochschulmedizinrecht sowie im Finanz- und Haushaltsrecht. Im Bereich des institutionellen Hochschulrechts werden Aufgaben, Befugnisse sowie Konstituierung und Abwahl der Organe und Gremien im Gesamtgefüge des Organisationsrechts sowie im Kontext der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung) dargestellt. Dabei werden niedersächsische Besonderheiten vor dem Hintergrund föderaler Verbindungslinien eingehend berücksichtigt. Da sich trotz des Wegfalls der Rahmenvorgaben des HRG in allen Landeshochschulgesetzen weiterhin vergleichbare Bestimmungen zu den zentralen Gegenständen finden, soll die Kommentierung auch eine verlässliche Hilfe für Hochschulrechtsfragen in allen Bundesländern bieten. Ebenfalls vollständig kommentiert wird das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG). (HRK / Abstract übernommen).
Erfasst vonHochschulrektorenkonferenz, Bonn
Update2017/1
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