Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Teichler, Ulrich |
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Titel | Hochschulen: Die Verknüpfung von Bildung und Forschung. Gefälligkeitsübersetzung: Universities: linking of education and research. |
Quelle | Aus: Tippelt, Rudolf (Hrsg.); Schmidt, Bernhard (Hrsg.): Handbuch Bildungsforschung. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss. (2010) S. 421-444
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISBN | 3-531-17138-0; 978-3-531-17138-8 |
DOI | 10.1007/978-3-531-91831-0_22 |
Schlagwörter | Forschung; Autonomie; Lehre; Mobilität; Staatliche Einflussnahme; Finanzierung; Qualifikation; Hochschulpolitik; Hochschullehrer; Hochschule; Akademie; Deutschland |
Abstract | Gegenstand der Studie sind die Merkmale des deutschen Hochschulwesens. Als international bekanntes, historisch gewachsenes Charakteristikum wird die starke Wissenschaftsorientierung der Universitäten in Deutschland hervorgehoben. Das Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre lebt darin fort, dass alle Universitätsprofessoren zugleich in Forschung und Lehre tätig sind und dass in der Finanzierung der Hochschulen die Forschungstätigkeit für alle Professoren grundlegend abgesichert sein soll. Nicht weniger wichtig ist das zweite Charakteristikum, dass die einzelnen Universitäten als mehr oder weniger gleich in der Qualität gelten. Dies wird unterstrichen durch ein weitgehend einheitliches Zulassungssystem und durch eine hochschul- und länderübergreifende Koordination der Studiengänge, die einen Wechsel der Studierenden zwischen den Hochschulen leicht macht. Nicht so häufig wird in systematischen Überblicken zum deutschen Hochschulwesen ein drittes Charakteristikum genannt: Studiengänge sollen im Prinzip berufsqualifizierend sein und führen in der Tat zumeist auf spezifische Berufsbereiche zu. Eine Ausnahme im internationalen Vergleich bilden die deutschen Hochschulen insofern, als in manchen Fächern (insbesondere Medizin, Jura, Lehrerbildung und Sozialwesen) kein durch die Hochschule zertifizierter Studienabschluss üblich ist, sondern das Studium mit einer Staatsprüfung endet. Als ein viertes Charakteristikum ist der hohe Einfluss des Staates auf die Hochschulen zu nennen. Zur staatlichen Rolle gehört traditionell dazu, das Hochschulsystem planend-vorsorgend zu gestalten, Rahmenbedingungen für die institutionellen Strukturen und Studiengänge zu setzen, die Verwaltung zu beaufsichtigen und - eine besondere deutsche Regelung - die neu zu berufenden Hochschullehrer aus Vorschlagslisten der Hochschulen auszuwählen. (ICF2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2010/3 |