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Titel | Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Europäischen Solidaritätskorps. |
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Quelle | In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, 97 (2017) 6, S. 247-248 |
Beigaben | Anmerkungen |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0012-1185 |
Schlagwörter | Solidarität; Projekt; Bürgerschaftliches Engagement; Erwerbstätigkeit; Stellungnahme; Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge; Europäische Kommission; Freiwilligendienst; Junger Erwachsener; Europa |
Abstract | Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung vom 7. Dezember 2016 die Einrichtung eines Europäischen Solidaritätskorps' begonnen. Dieses setzt sich aus zwei Komponenten zusammen - Freiwilligen- und Beschäftigungsprojekten - und ist an junge Menschen unter 30 Jahren gerichtet. Für 2017 laufen bereits erste Maßnahmen, die über bestehende EU-Programme finanziert werden. Für das Frühjahr 2017 hat die Kommission darüber hinaus den Entwurf einer Rechtsgrundlage angekündigt, die einen eigenständigen Titel im EU-Haushalt begründen soll, um die Finanzierung des Europäischen Solidaritätskorps' auch über 2017 hinaus sicherzustellen. Angesichts dieser Ankündigung nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Freiwilligendienst im Europäischen Solidaritätskorps Stellung. Die Stellungnahme richtet sich an die Europäische Kommission, den Rat der EU und die Bundesregierung bezüglich ihres Handelns im Rat der EU. |
Erfasst von | Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin |
Update | 2022/3 |