Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Merkt, Irmgard |
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Titel | Ausbildung für inklusive Kulturelle Bildung. |
Quelle | Aus: Bockhorst, Hildegard (Hrsg.); Reinwand-Weiss, Vanessa-Isabelle (Hrsg.); Zacharias, Wolfgang (Hrsg.): Handbuch kulturelle Bildung. München: kopaed (2012) S. 893-897
PDF als Volltext |
Reihe | Kulturelle Bildung. 30 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISBN | 978-3-86736-330-3 |
Schlagwörter | Forschung; Methode; Formale Bildung; Lehre; Inklusion; Musik; Ausbildung; Wissenschaftsdisziplin; Kulturelle Bildung; Rehabilitation; Sonderpädagogik |
Abstract | Menschen mit Behinderung haben in der Bundesrepublik das Recht auf gesellschaftliche Inklusion, das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben und auf Kulturelle Bildung. Zentrale Bezugstexte sind das Sozialgesetzbuch IX von 2001 und die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 vom Bundestag ratifiziert wurde. § 55 des SGB IX regelt die "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft". Leistungen sind "Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen (SGB IX:§ 55 Abs. 3) und "Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (SGB IX:§ 55 Abs. 7). Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert in Artikel 30 Abs. 2: "Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft." |
Erfasst von | Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Pädagogik, Lehrstuhl II |
Update | 2016/2 |