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Autor/inLeggewie, Claus
TitelGeschichtsbarkeit?
Das schwierige Verhältnis von Geschichtswissenschaft, Gericht und Gesetz.
Gefälligkeitsübersetzung: Historiography? The difficult relationship between the science of history, the court and legislation.
QuelleAus: Frölich, Margrit (Hrsg.); Jureit, Ulrike (Hrsg.); Schneider, Christian (Hrsg.): Das Unbehagen an der Erinnerung Wandlungsprozesse im Gedenken an den Holocaust. Frankfurt, Main: Brandes & Apsel (2012) S. 183-200Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-86099-926-4
SchlagwörterRecht; Drittes Reich; Vergangenheitsbewältigung; Moralisches Urteil; Gesetz; Politik; Schuld; Geschichtswissenschaft; Jurisdiktion; Gericht (Justiz); Justiz; Experte
AbstractBeim Kriegsverbrechertribunal in Nürnberg haben Täter und Zeugen vor Gericht gestanden, was zu jener erstaunlich nachhaltigen Ächtung des Nationalsozialismus beigetragen hat, zu der die meisten Deutschen unter dem Eindruck ihrer bedingungslosen Kapitulation zunächst kaum fähig waren. Ein Gericht bewertet in der Regel die individuelle Verantwortung und bemisst diese in Schuld- und Freisprüchen, wobei es nicht über historische Wahrheit und Erkenntnis befinden soll. Gleichwohl verhandelt ein Gericht stets etwas Vergangenes und die Bewertung von Verbrechen und Vergehen hat immer auch den Charakter einer Rekonstruktion historischer Umstände und Verursachungen. Da Richter, Staatsanwälte und Verteidiger in der Regel keine professionellen Geschichtswissenschaftler sind, ziehen sie - besonders, wo sie es mit Staatsverbrechen zu tun haben - deren Expertise als Sachverständige zu Rate und sitzen dann in einem übertragenen Sinne auch über die Geschichte zu Gericht. Im vorliegenden Beitrag werden die Hilfsfunktion der Historiografie bei der Wahrheitssuche und die jüngsten Eingriffe der Justiz in die Autonomie der (Geschichts-) Wissenschaft unter folgenden Fragen diskutiert: Was kann die Geschichtswissenschaft zur juridischen Aufarbeitung vergangenen Unrechts beitragen, welche moralischen Urteile fällen Kinder über das Versagen ihrer Väter (und Mütter) in der Vergangenheit? Und wie wirkt eine Gesetzgebung, die Geschichte juridisch unter Kuratel stellt und Menschen mit einer unerwünschten Auffassung von Geschichte inkriminiert? (ICI2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2013/4
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