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Autor/inRux, Johannes
TitelKein Handlungsbedarf oder Anlass für eine bildungspolitische Revolution? Zur innerstaatlichen Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 57 (2009) 2, S. 220-228Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterBildungsbeteiligung; Auslese; Bildungspolitik; Bildungsrecht; Deutschland; Gesetzgebung; Hochschulzulassung; Integration; Klassifikation; Lernziel; Schulrecht; Sonderschule; Unterricht; Regelschule; Sonderpädagogik; Bildungspolitik; Behinderung; Reform; Differenzierung; Unterrichtsorganisation; Recht auf Bildung; Schulorganisation; Zugang; Maßnahme; Integrationsklasse; Bundesland; Bildungsbeteiligung; Bildungsrecht; Recht auf Bildung; Schulsystem; Schulgesetz; Schulrecht; Regelklasse; Schulorganisation; Integrationsklasse; Regelschule; Schülerleistung; Lernziel; Differenzierender Unterricht; Differenzierung; Unterrichtsorganisation; Unterricht; Inklusion; Bundesland; Gesetzgebung; Menschenrechte; Rechtsgrundlage; Berufsbildungsgesetz; Hochschulzulassung; Behinderung; Sonderpädagogik; Sonderschule; Internationales Abkommen; Auslese; Integration; Klassifikation; Maßnahme; Reform; Umsetzung; Zugang; Vereinte Nationen; Behinderter; Deutschland
AbstractDas im Dezember 2006 verabschiedete "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen ist in Deutschland als Bundesrecht am 26. März 2009 in Kraft getreten. Der in dieser UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Artikel 24 befasst sich mit dem Recht auf Bildung und hat mit seiner Forderung auf Schaffung eines "inclusive education system" zu weitgehenden Diskussionen in Deutschland geführt - bis hin zu der Frage, ob dieser Text in der amtlichen, mit den anderen deutschsprachigen Ländern abgestimmten Version zutreffend als mit der Forderung nach einem "integrativen Bildungssystem" übersetzt wurde. ... [Der Autor geht der Frage nach,] welche gesetzlichen Änderungsbedarfe sich für die Bundesländer für deren Schulgesetze aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2010/1
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