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Autor/inOstner, Ilona
TitelPflichten von Eltern und Kindern im Wohlfahrtsstaat.
Aktuelle Trends und vergleichende Perspektiven.
Gefälligkeitsübersetzung: Obligations of parents and children in the welfare state. Current trends and comparative perspectives.
QuelleAus: Marten, Carina (Hrsg.); Scheuregger, Daniel (Hrsg.): Reziprozität und Wohlfahrtsstaat. Analysepotential und sozialpolitische Relevanz. Opladen: B. Budrich (2007) S. 225-242Verfügbarkeit 
BeigabenTabellen 4
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-86649-120-5
SchlagwörterGeneratives Verhalten; Familie; Eltern; Europa; Familie; Familienpolitik; Generatives Verhalten; Kind; Liberalismus; Nordamerika; Sozialdemokratie; Sozialstaat; Unterhaltspflicht; USA; Unterhalt; Wohlfahrtsstaat; Reziprozität; Familienpolitik; Unterhalt; Unterhaltspflicht; Eltern; Kind; Europäische Union; Soziales Verhalten; Konservatismus; Liberalismus; Rechtsgrundlage; Sozialleistung; Sozialstaat; Wohlfahrtsstaat; Reziprozität; Sozialdemokratie; Europäische Union; Ehepartner; Europa; Nordamerika; USA
AbstractDie Vergleichsstudie zu Reziprozität und Wohlfahrtsstaat untersucht die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung und die Unterhaltspflichten der Familie in einigen europäischen Ländern und den USA. Dabei wird bei den Leistungen zwischen (1) Elternunterhalt, (2) Ehegattenunterhalt und (3) Kindesunterhalt unterschieden sowie hinsichtlich der Rechtstradition zwischen (1) dem Code Civil, (2) dem Common Law und (3) dem römischen Recht differenziert. Ferner werden vier Wohlfahrtsstaatstypen genannt: (1) Sozialdemokratisch, (2) liberal, (3) konservativ-familialistisch und (4) südeuropäisch-familialistisch. Nicht nur von Vätern, auch von Müttern wird heute in allen westlichen Ländern erwartet, dass sie erwerbstätig sind und durch ihre Erwerbseinkommen ihren Kindern bis zur Volljährigkeit bzw. zum Ausbildungsende eine eigenständige Lebensführung jenseits von Armut und Sozialleistungsbezug ermöglichen. Die Gesellschaft soll Eltern helfen, möglichst kontinuierlich erwerbstätig zu sein und die Kinder zu bekommen, die sie sich wünschen. Sie soll sie von Aufgaben der Betreuung und Erziehung der Kinder wo immer nötig entlasten, zugleich recht früh die Bildung der Kinder in außerhäuslichen Institutionen sichern, und dadurch das Kinderhaben attraktiv und mit der Erwerbsarbeit vereinbar machen. Oft trägt die Gesellschaft mit Geldleistungen und Diensten aller Art einen Teil der Kosten, die Kinder ihren Eltern verursachen. Letztere finanzieren diese Leistungen durch ihre Steuern und Beiträge. Verpflichtet sind die Erwachsenen der Gesellschaft, finanziell (wenn auch zeitlich begrenzt) ihren unselbstständigen Kindern. Während viele Länder die elterliche Pflicht zum Unterhalt ihrer noch nicht volljährigen Kinder verschärften, verringerten sich die wechselseitigen Pflichten der Erwachsenen einer Familie. Jene schulden sich immer weniger, in manchen Ländern jenseits der Ehe nichts. Jüngere geben den Älteren - wenn überhaupt - dann in Erwartung einer Gegenleistung, Ältere den Jüngeren wenn dann aus Zuneigung. Im Extremfall kann diese Tendenz bedeuten, dass gerade die bedürftigen Älteren (Eltern), darunter viele Frauen, keinen Anspruch an ihre Kinder und kaum einen an die Gesellschaft haben. (ICG2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1980 bis 2006.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2008/3
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