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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inRössner, Dieter
TitelNormlernen und Kriminalität.
Gefälligkeitsübersetzung: Norm learning and criminality.
QuelleAus: Feltes, Thomas (Hrsg.); Pfeiffer, Christian (Hrsg.); Steinhilper, Gernot (Hrsg.): Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen. Festschrift für Professor Dr. Hans-Dieter Schwind zum 70. Geburtstag. Heidelberg: C. F. Müller (2006) S. 1129-1140Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8114-5241-X
SchlagwörterPädagogik; Normverletzung; Kriminologie; Soziale Norm; Sozialisation; Lerntheorie; Soziales Lernen; Ethische Erziehung; Moral; Moralisches Urteil; Norm; Kriminalität; Kriminalpolitik; Strafrecht; Wertorientierung; Philosophie; Täter-Opfer-Ausgleich; Normbildung; Normierung; Rechtsverletzung
AbstractDer Beitrag zur Kriminologie und Kriminalpolitik liefert einen Überblick über die Betrachtsweisen und Forschungsansätze zum Zusammenhang zwischen sozialem Norm- und Wertlernen und krimineller Verhaltensauffälligkeit. Nach einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie Verbote strafrechtlich gelernt werden, folgen vier Positionen: (1) die Entstehung moralischer Erkenntnis gemäß der Moralphilosophie (Naturalismus, Religionsethik, Vernunftethik, Diskurstheorien, Fairness als Grundprinzip), (2) der sozialpsychologische Ansatz mit Blick auf die normative Struktur der Gesellschaft und ihre Internalisierung (romantischer Ansatz, wertübermittlungs- oder technologischer Ansatz, progressiver Ansatz nach Kohlberg, Diskursansatz, konfrontative Pädagogik), (3) das kriminologisch-lerntheoretisch begründete Normerlenmodell sowie (4) der strafrechtliche Ansatz zum sozialen Normlernen in Form des integrierenden Sanktionierens durch Täter-Opfer-Ausgleich. Die Ausführungen zeigen das Zusammenspiel von Normlernen und Kriminalität auf. Für neue Erkenntnisse zu den Entstehungszusammenhängen der Kriminalität wie zur Kriminalprävention ist es daher angebracht, das zum Normlernen vorhandene Wissen ebenso wie die aktuelle Diskussion in spezifischer Weise stärker als bisher in der kriminologischen Forschung zu beachten. (ICG2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2007/3
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