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Autor/inWeibel, Walter
TitelBildungsziele an staatlichen Schulen in der Schweiz.
Verantwortlichkeit des Staates.
QuelleIn: Pädagogische Führung, 15 (2004) 4, S. 158-160Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0939-0413
SchlagwörterErziehungsziel; Bildungsstandards; Bildungsrecht; Öffentliche Schule; Schulgesetz; Lernziel; Lehrplan; Rechtsgrundlage; Schweiz
AbstractBildungs- und Erziehungsziele bestimmt in der Schweiz der Staat, d.h. der jeweilige Kanton, weil er die Schulhoheit gemäß Verfassung ausübt. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die staatliche Schulaufsicht schliesst den Bildungs- und Erziehungsauftrag mit ein. ... Deshalb werden in allen Kantonen die Bildungsgesetze vom Parlament behandelt und unterliegen der Volksabstimmung. Wenn man die Bildungsziele der einzelnen Kantone analysiert, dann stellt man fest: dass sie ähnlich lauten, dies trotz des Föderalismus mit 26 selbstständigen Kantonen; dass sie die wesentlichen Aufgaben gleich aufführen, nämlich Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlicher schöpferischer Tätigkeit befähigen, [sowie] Bereitschaft wecken zu sozialem Handeln, zu Toleranz und zu politischer Verantwortung. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2006/3
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