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TitelAuf der Hut sein.
QuelleIn: Deutsche Universitäts-Zeitung, 51 (1995) 23, S. 4Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0174-9137; 0176-7224; 0343-5563; 0724-147X; 0936-4501
SchlagwörterLehre; Hochschulfinanzierung; Hochschulpolitik; Studiengebühren; Qualität
AbstractNicht die Universitäten und ihre Rektoren, sondern die Politik sei für eine Gebührenregelung an den Hochschulen zuständig, stellte der Präsident der Universität Würzburg, Prof. Theodor Berchem, anläßlich der HRK-Diskussion um Studiengebühren fest. Berchem selber hält einen Betrag von 1000 Mark pro Jahr schon für sehr hilfreich für die Hochschulen. Neue Einnahmequellen würden den Hochschulen ganz neue Spielräume eröffnen. So könnten besonders gute Lehrleistungen in Form einer verbesserten Personal- und Sachmittelausstattung belohnt werden. Die Hochschulen wiederum müßten sich "kundenfreundlicher" verhalten, denn schließlich brächte jeder Student Geld, "für das er etwas verlangen kann". Vor Einführung von Studiengebühren, so Berchem, müßte jedoch ihre Sozialverträglichkeit gewährleistet werden. Sozial schwächere Studenten müßten über den Staat finanziert werden oder, falls dieser nicht zahlen könne, von Gebühren befreit werden. Zudem dürfte das so eingenommene Geld nur für die Belange der Lehre zum Nutzen der Studierenden durch die Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen ausgegeben werden. Außerdem müsse garantiert sein, daß der Staat aufgrund der Eigeneinnahmen der Hochschulen deren Etat nicht einfach um die Summe der Studiengebühren kürze. Dies sei, so der Präsident, sicherlich der kritischste Punkt. (PHF/Text vollständig übern.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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