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Autor/inKvackova, Radka
TitelPodnikatele, kteri chteji prijimat ucne, museji prispivat i na teoretickou vyuku.
Gefälligkeitsübersetzung: Unternehmen, die Lehrlinge aufnehmen wollen, müssen sich auch an den Kosten für den theoretischen Unterricht beteiligen.
QuelleIn: Lidové noviny, 8 (1995) 172, 26.07.1995, S. 2Verfügbarkeit 
Sprachetschechisch
Dokumenttypgedruckt; Zeitungsartikel
ISSN0862-5921
SchlagwörterUnterricht; Finanzen; Berufsausbildung; Berufsschule; Betrieb; Auszubildender; Tschechische Republik
AbstractDer Artikel geht auf den Aspekt der Finanzierung der Auszubildenden ein. Der Staat kommt für die Löhne der pädagogischen Lehrkräfte, Lehrausbilder und die Unterrichtsmaterialien auf. Die Betriebskosten der Lehrstätte werden nicht vom Staat getragen. Ein Unternehmer, der Auszubildende aufgenommen hat, muß sich auch an den Betriebskosten der Berufsschule beteiligen, die der Auszubildende mehrmals pro Woche besucht, um dort am theoretischen Unterricht teilzunehmen. (DIPF/v.K.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1997_(CD)
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