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Autor/inAdamski, Heiner
TitelSchützen das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof die Grundrechte?
QuelleIn: Gegenwartskunde, 49 (2000) 4, S. 473-479Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0016-5875
SchlagwörterUrteil; Politische Bildung; Urteil; Zuständigkeit; Rechtsprechung; Europäischer Gerichtshof; Bundesverfassungsgericht; Grundrechte; Menschenrechte; Politische Bildung; Rechtsprechung; Zuständigkeit; Europäischer Gerichtshof
AbstractIm Juni 2000 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch für den Schutz der Grundrechte zuständig ist, soweit sie durch europäisches Recht gefährdet erscheinen. Damit wird ein jahrelanger Streit zwischen beiden Gerichten entschärft. Es ist aber vor allem das Eingeständnis der Verfassungsinterpreten, dass die Integration der Deutschen in das europäische Rechtssystem im Grunde keine nationalen verfassungsrechtlichen Schranken mehr kennt, so lange und soweit das europäische Recht reicht. (nach S. 406).
Erfasst vonLandesinstitut für Schule, Soest
Update2002_(CD)
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