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Autor/inZeng, Matthias
Titel"Asozial" - Arm - Ausgegrenzt.
Zur Tradierung eines Begriffes.
QuelleIn: Soziale Arbeit : Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, 49 (2000) 6, S. 214-221Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0490-1606
SchlagwörterAbweichendes Verhalten; Dissozialität; Abweichendes Verhalten; Armut; Randgruppe; Stigmatisierung; Strafrecht; Terminologie; Menschenbild; Menschenbild; Armut; Stigmatisierung; Strafrecht; Randgruppe; Desintegration; Terminologie; Deutschland-BRD; Deutschland-DDR
AbstractDer Begriff des "Asozialen" steht für massive Ausgrenzung und Stigmatisierung. Seine Geschichte reicht in die Zeit kurz vor der Machtübernahme Adolf Hiltlers zurück, unter dem die Verfolgung der "Asozialen" in deren physischer Vernichtung kulminierte. Nach 1945 wurde der Begriff sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR weiter für die Beschreibung abweichenden Verhaltens genutzt, wobei er in der Bundesrepublik Deutschland durch differenziertere Herangehensweisen an soziale Problemlagen der Individuen mehr und mehr zurückgedrängt wurde, ohne jedoch ganz zu verschwinden. In der DDR bildete er ab 1968 eine rechtlich verfasste Kategorie. Über diese rechtlich-moralische Konstruktion sollten unterschiedlichste Problemlagen über das Mittel des Strafvollzuges bearbeitet und "wegerzogen" werden. Die hier dargelegten Ergebnisse basieren zum einen auf Analysen von Strafprozessakten, Dissertationen sowie DDR-Literatur. Zum anderen wurde auf der empirischen Grundlage von 17 Einzel- und Gruppeninterviews in unterschiedlichen Einrichtungen der Bearbeitung sozialer Problemlagen, wie Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Strafvollzug und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, eine Tradierung des Begriffes untersucht. Er verlor zwar mit dem Ende der DDR seine rechtliche Grundlage, ist aber in vielfältiger Weise latent in Handlungs- und Deutungsmustern von Akteuren der Sozialen Arbeit in der Transformationsgesellschaft der neuen Länder präsent. Die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen für die stigmatisierende und ausgrenzende Wirkung des als moralische Kategorie zu begreifenden Begriffes ist daher als eine wichtige Aufgabe für Fort- und Weiterbildungen anzusehen.(DJI/Abstract übernommen).
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update2001_(CD)
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