Literaturnachweis - Detailanzeige
Sonst. Personen | Jantzen, Wolfgang (Hrsg.); Lanwer-Koppelin, Willehard (Hrsg.); Schulz, Kristina (Hrsg.) |
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Titel | Qualitätssicherung und Deinstitutionalisierung. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Gefälligkeitsübersetzung: Quality assurance and deinstitutionalization : nobody should be discriminated against because of their handicap. |
Quelle | Berlin: Ed. Marhold (1999), 296 S. |
Zusatzinformation | Inhaltsverzeichnis |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Monographie |
ISBN | 3-89166-371-4 |
Schlagwörter | Sozialhilfe; Soziale Dienste; Behindertenhilfe; Behinderung; Geistige Behinderung; Sonderpädagogik; Bundessozialhilfegesetz; Qualitätssicherung; Behinderter |
Abstract | "Vor dem Hintergrund der Debatte um den 'Umbau des Sozialstaates' vollzieht sich eine Reform des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Der insbesondere mit der Neuregelung der §§ 93 ff. BSHG eingeleitete unwiderrufliche Abschied von der bisherigen Kostenerstattung zum leistungsbezogenen Entgeltsystem wird im Rahmen der Fachöffentlichkeit der Behindertenhilfe kontrovers diskutiert. Aus diesem Grunde ist es dringend erforderlich, offensiv auf die derzeitige Qualitätsdiskussion einzuwirken. Es kann nicht darum gehen, defensiv rechtfertigend, unter dem Primat der Ökonomie, die Qualität der Lebensbedingungen behinderter Menschen zu ermitteln und festzulegen. Die Konsequenz der knapper werdenden Mittel darf nicht dazu führen, daß sich die Qualitätsdiskussion auf einen betriebswirtschaftlich verkürzten Diskurs reduziert, der stärker von einem ökonomischen Effizienzdenken als von einer inhaltlichen Ausgestaltung von Lebensqualität bestimmt wird. Mit unserer Publikation möchten wir zu dieser notwendigen kritischen Diskussion um Qualitätssicherung im behindertenpädagogischen Bereich anregen. Die Unterschiedlichkeit der einzelnen Beiträge im Herangehen an die Thematik vermittelt einen Eindruck von deren Komplexität und Vielfältigkeit. Wir sehen in einer derart komplexen und kritischen Diskussion die Chance, die Relevanz der §§ 93 ff. BSHG für die Betreuung und Förderung behinderter Menschen hervorzuheben und eine Orientierungshilfe zur inhaltlichen Ausgestaltung einer Reform zu schaffen, die sich aus unserer Sicht vorrangig an den Menschen- und Bürgerrechten behinderter Menschen zu orientieren hätte." (Textauszug). Inhaltsverzeichnis: Thomas Klie: "Homes are for Living in" - ein englischer Qualitätssicherungsansatz und seine Positionierung in der deutschen Qualitätssicherungslandschaft (15-20); Eckhard Hansen: Nationale Qualitätskulturen in der Wohlfahrtspflege. Ein Vergleich am Beispiel personenbezogener Sozialer Dienstleistungen für Erwachsene in England und Deutschland (21-34); Iris Beck: Der "Kunde", die Qualität und der "Wettbewerb": Zum Begriffschaos in der Qualitätsdebatte (35-48); Klaus Lachwitz: Vom Pflegesatz zur leistungsgerechten Vergütung (§93 a Abs.2 BSHG) - ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang. 1. Januar 1999: Stichtag für neue Finanzierungsstrukturen der Behindertenhilfe (49-74); Jürgen Blandow: Diskurse zur Qualität in der Jugendhilfe (75-86); Christian Reumschüssel-Wienert: Anmerkungen zum Forschungsauftrag: Entwicklung eines Hilfebedarforientierten Vergütungssystem bei stationären Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (87-106); Theo Frühauf: Qualität sozialer Dienstleistungen weiterentwickeln - Instrumente und Systeme der Qualitätssicherung (109-128); Susanne Faby: Problemwahrnehmung in der Rehabilitation nach Hirnschädigungen: Ein theoretisches Konzept als Basis für Maßnahmen der Qualitätssicherung (129-150); Willehad Lanwer-Koppelin: Aus Weniger wird Mehr? Kritische Aspekte zu Fragen der Qualität und Qualitätssicherung ambulanter pädagogischer Unterstützungen für Menschen, die neben ihrer körperlichen und/oder "geistigen Behinderung" psychische Auffälligkeiten zeigen (151-170); Hans-Christoph Reiss: Innerbetriebliche Ökonomie und Controlling (171-187); Wolfgang Jantzen: Deinstitutionalisierung als Kern von Qualitätssicherung (191-196); Wolfgang Jantzen: Geistige Behinderung ist ein sozialer Tatbestand - Bemerkungen zu der Frage, an welchen anthropologischen Maßstäben sich die Eingliederung geistig behinderter Menschen zu orientieren hätte (197-216); Monika Seifert: Qualität und Verantwortung: Zur existentiellen Bedeutung der elementaren Bedürfnisse von Menschen, die als schwer geistig behindert gelten (217-232); Wolfgang Jantzen: Qualitätssicherung in einer Großeinrichtung (233-252); Kristina Schulz und Susanne Burkhardt: Rehistorisierende Qualitätsentwicklung (253-261) und drei weitere Beiträge. |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2002_(CD) |