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Autor/inMüller-Böling, Detlef
TitelLeistungsbemessung - Leistungstransparenz - Leistungsfolgen.
Von der Gelehrtenrepublik zum Dienstleistungsunternehmen?
QuelleAus: Hochschulen im Wettbewerb. Bonn: Hochschulrektorenkonferenz (1994) S. 53-63Verfügbarkeit 
ReiheDokumente zur Hochschulreform. 96
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterBildungsziel; Evaluation; Forschung; Selbstevaluation; Leistungsprinzip; Bildungsmanagement; Lehre; Indikator; Rechtsstellung; Staat; Dienstleistung; Wettbewerb; Gruppenuniversität; Hochschule; Kriterium; Qualität; Deutschland
AbstractIm Vortrag zur Arbeitssitzung und anschließenden Plenardiskussion werden vom Referenten folgende Thesen zur Diskussion gestellt und kurz interpretiert: 1. Die generelle Leistungsvermutung, die den Hochschulen bisher entgegengebracht wurde, besteht seitens des Staates und der Gesellschaft nicht mehr. - 2. Die deutschen Hochschulen hinken bei der Offenlegung und den nachvollziehbaren Leistungsvergleichen weltweit, aber gerade auch in Europa, hinterher. - 3. Leistungsbewertung und Qualitätsbeurteilung sind ohne eine operationale Zielbestimmung nicht möglich. Die deutschen Hochschulen haben die Fähigkeit zu einer Organisationszielbildung verloren. Ihre Ziele sind vage, nicht operationalisiert, heterogen und in weiten Bereichen nicht konsensual. - 4. Ursache dafür sind die verschiedenen "Bilder" von Hochschule, die wir in unseren Köpfen haben. Sie reichen von der "Gelehrtenrepublik" über die "nachgeordnete Behörde", die "Gruppeninstitution" bis hin zum Dienstleistungsunternehmen" (wird im Beitrag näher erläutert). - 5. Die nunmehr beginnenden Leistungsevaluationen werden auch einen Prozeß der Zielbildung initiieren. Beide, Evaluations- und Zielbildungsprozesse, müssen in den Hochschulen organisiert werden. - 6. Die Leistungstransparenz muß sowohl durch quantitative (performance indicators) wie auch durch qualitative Verfahren (peer reviews) hergestellt werden . Einzubeziehen sind dabei Lehre, Forschung und das Management. - 7. Leistungsbewertungen müssen Folgen haben hinsichtlich des Auf- und Abbaus von Lehrstühlen und Fachbereichen beziehungsweise Fakultäten. (HoF/Text übernommen)
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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