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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Bei dem Einsatz von Multimedia und Internet in Schulen sehen sich die Verantwortlichen nicht nur mit Problemen bei der technischen und didaktischen Umsetzung konfrontiert, sondern auch mit einer Fülle von Rechtsfragen, die sowohl de lege lata als auch de lege ferenda nahezu alle Rechtsgebiete berühren. Große Bedeutung kommt dabei neben dem eigentlichen Schulrecht sowie dem Daten- und Jugendschutzrecht dem Urheberrecht zu. Mit Blick auf die beträchtlichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken stellt sich die Frage, mit welchen Strategien Urheberrechtsverletzungen in Schulen vermieden werden können. Das Lehrpersonal sollte auch bei der Nutzung der neuen Medien weitgehend davon freigestellt sein, sich mit problematischen urheberrechtlichen Sachverhalten auseinander zu setzen. Was die Gesetzgebung betrifft, so ist in dem Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. Multimedia-Richtlinie die Sondersituation der Schulen berücksichtigt. Gegebenenfalls sind ergänzend neue Gesamtverträge zwischen den Schulträgern und den Verwertungsgesellschaften erforderlich. Über die bestehende Rechtslage sind die Verantwortlichen anschließend zu informieren. Das sollte beispielsweise durch die Aktualisierung der Erlasse zum Urheberrecht in den Schulen geschehen, welche mediengerecht und kostenfrei im Internet zugänglich sein sollten. (DIPF/ Orig.)
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Standortunabhängige Dienste
0034-1312
Junker, Markus; Herberger, Maximilian: Urheberrechtliche Probleme beim Einsatz von Multimedia und Internet in der Schule - ein Überblick. 2002.
2470459
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