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Autor/inKnoll, Joachim H.
TitelJugendliche und Jugendschutz: Einige Anmerkungen wider einen statischen "Jugend"-Begriff: Teil 1.
QuelleIn: TV-Diskurs, (1999) 9, S. 66-75Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1433-9439
SchlagwörterErziehung; Pädagogik; Sozialisation; Jugend; Förderung; Altersgrenze; Entwurf; Gutachten; Studie; Theorie; Deutschland
AbstractDer Beitrag von J. Knoll gliedert sich in folgende Kapitel: 1. Statische Altersgrenzen und Jugendschutz. - Hier erläutert Knoll die gesetzliche Grundlage vom JWG zum KJHG und stellt erste Überlegungen an zu einer Änderung der Altersgrenzen in Bezug auf die Staffelungen der FSK (0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahre). Er ordnet diese Überlegungen unter juristischen und jugendpsychologischen Aspekten ein. 2. Lebensalter und Rechtsposition. - Knoll zeigt hier die einzelnen rechtlichen Positionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anhand der konkreten Gesetzesparagraphen auf. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Vergleichbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Rechtsvorschriften hin und zwar am Beispiel der Altersgrenze 16 Jahre: Heirat im Alter von 16 Jahren ist möglich, Publikationen sind 16-Jährigen teilweise nicht zugänglich zu machen mit dem Hinweis auf eine sexualethische Desorientierung. 3. An der Grenze vom Jugend- zum Erwachsenenalter. - Knoll charakterisiert die Erwachsenenbildung der letzten 30 Jahre und beschreibt die Zielgruppe der Erwachsenen, die sich nicht nach Alterskohorten ausdifferenzieren lässt. Jugend ist durch verschiedene Merkmale gekennzeichnet: finanzielle, emotionale und soziale Ablösung vom Elternhaus unter Beibehaltung des Wohnraums. Er zeigt auf, dass die Grenzen zwischen Jugend und Erwachsensein fließend sind. -ih.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2007/1
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