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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Beitrag von J. Knoll gliedert sich in folgende Kapitel: 1. Statische Altersgrenzen und Jugendschutz. - Hier erläutert Knoll die gesetzliche Grundlage vom JWG zum KJHG und stellt erste Überlegungen an zu einer Änderung der Altersgrenzen in Bezug auf die Staffelungen der FSK (0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahre). Er ordnet diese Überlegungen unter juristischen und jugendpsychologischen Aspekten ein. 2. Lebensalter und Rechtsposition. - Knoll zeigt hier die einzelnen rechtlichen Positionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anhand der konkreten Gesetzesparagraphen auf. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Vergleichbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Rechtsvorschriften hin und zwar am Beispiel der Altersgrenze 16 Jahre: Heirat im Alter von 16 Jahren ist möglich, Publikationen sind 16-Jährigen teilweise nicht zugänglich zu machen mit dem Hinweis auf eine sexualethische Desorientierung. 3. An der Grenze vom Jugend- zum Erwachsenenalter. - Knoll charakterisiert die Erwachsenenbildung der letzten 30 Jahre und beschreibt die Zielgruppe der Erwachsenen, die sich nicht nach Alterskohorten ausdifferenzieren lässt. Jugend ist durch verschiedene Merkmale gekennzeichnet: finanzielle, emotionale und soziale Ablösung vom Elternhaus unter Beibehaltung des Wohnraums. Er zeigt auf, dass die Grenzen zwischen Jugend und Erwachsensein fließend sind. -ih.
Erfasst von
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update
2007/1
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Standortunabhängige Dienste
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Knoll, Joachim H.: Jugendliche und Jugendschutz: Einige Anmerkungen wider einen statischen "Jugend"-Begriff: Teil 1. 1999.
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