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Die neue Grundstufe I verzichtet auf die Rückstellung nicht schulreifer Kinder. Auf Kinder mit Behinderungen wurde nie das Kriterium der Schulreife angewandt. Sie besuchten und besuchen, nun entsprechend der Wahl ihrer Eltern, entweder eine Sonderschule oder gemeinsam mit den gleichaltrigen Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf die erste Stufe einer Volksschule. Einen Ausweg stellt unter Umständen die Abmeldung zum häuslichen Unterricht oder die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs dar. Die neue Grundstufe I findet Zustimmung und Ablehnung bei LehrerInnen und Eltern. Zu den Vorteilen und Chancen zählen, dass sie allen Kindern eine Vorschule ermöglicht, dass sie Versagen vermeiden und einen harmonischen Schulstart ermöglichen will, dass der Feststellung der Schulreife die Brisanz genommen wird, dass Vorschuldidaktik und Grundschuldidaktik eine Einheit werden sollen, dass mehr Zeit für den Erwerb der Kulturtechniken zugestanden wird. Zu den Nachteilen und Gefahren zählen, dass das Wahlrecht der Eltern grundsätzlich eingeschränkt ist, dass die Effektivität der vier Organisationsmodelle für behinderte Kinder unterschiedlich ist, dass alle Modelle jedoch praktiziert werden können, dass die Gefahr zu geringer Differenzierung und "Verschulung" der Vorschulstufe real ist. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update
2001_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0014-0325
Petritsch, Brigitte; Rutte, W.: Was bedeutet die neue Grundstufe I für behinderte Kinder? 1999.
2432445
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