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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Allgemein gültige Hinweise für den Schwimmunterricht fallen nicht leicht, zu unterschiedlich können die äußeren Bedingungen sein. Immerhin sollten zwei Regeln unumschränkt gelten: 1. Kein Schüler geht ins Wasser, bevor der Lehrer nicht dazu die Erlaubnis erteilt. Am besten ist es: Sie stehen am Beckenrand, bevor die Schüler die Halle betreten. 2. Fordern bzw. erlauben Sie niemals Kopf- oder Startsprünge in einem Nichtschwimmerbecken. Stets sollte die Wassertiefe mindestens 1,80 m betragen. Beobachtungen zeigen leider immer wieder, dass gegen diese Grundregel des Schwimmunterrichts, sei es aus Unwissen, Leichtfertigkeit oder Laschheit, verstoßen wird. Nicht nur der Querschnittsgelähmte, auch der dafür Verantwortliche wird mit den gravierenden Folgen eines solchen Unglücks leben müssen. Der Autor gibt in seinem Beitrag Hinweise zur Unterrichtsorganisation beim Einschwimmen, Technikschulung und eines Intervalltrainings mit Zeitmessung.
Erfasst von
Landesinstitut für Schule, Soest
Update
2000_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0176-5906
Schreitter-Schwarzenfeld, Klaus: Organisationshilfen für den Schwimmunterricht. Tipps und Kniffe für den Sportunterricht. 1999.
2423395
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