Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Löwisch, Manfred |
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Titel | Zulässigkeit und Angemessenheit der Erhöhung von Lehrdeputaten wissenschaftlicher Angestellter. |
Quelle | In: Wissenschaftsmanagement, 2 (1996) 6, S. 326-330Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0947-9546 |
Schlagwörter | Arbeitsrecht; Deutschland; Hochschullehrer; Lehrverpflichtung; Öffentlicher Dienst; Hochschule; Personalrat; Mitbestimmung; Lehrauftrag; Akademischer Mittelbau; Sparpolitik; Mitbestimmung; Rechtsvorschrift; Sparpolitik; Arbeitsrecht; Hochschulrahmengesetz; Akademischer Mittelbau; Hochschullehrer; Lehrauftrag; Lehrverpflichtung; Hochschule; Personalrat; Öffentlicher Dienst; Wissenschaftliches Personal; Deutschland |
Abstract | Können Lehrdeputate kraft Direktionsrecht des Arbeitgebers erhöht werden, welche Grundsätze sind dabei zu beachten und inwieweit besteht ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates? Der Autor beantwortet dies auf der Basis gültiger Rechtsgrundlagen und kommt zu dem Ergebnis: "Die Zuweisung eines höheren Lehrdeputats an wissenschaftliche Angestellte ist grundsätzlich vom Direktionsrecht gedeckt" und kann - entsprechend der Zuordnung zum Typ Lehrkraft für besondere Aufgaben oder wissenschaftlicher Mitarbeiter - in unterschiedlich definiertem Umfang erfolgen. Begründet wird auch, daß dazu keine Beteiligung des Personalrats erforderlich sei. Die Interessen der wissenschaftlichen Angestellten sind aber zu berücksichtigen. In der Regel wird eine stufenweise Heraufsetzung des Gehalts angemessen sein. (HOF/Text teilweise übernommen/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |