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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inPohlmann, Rüdiger
TitelBetreuungsgesetz für Behinderte kaum umgesetzt.
QuelleIn: Zusammen : behinderte und nicht behinderte Menschen, 16 (1996) 1, S. 36-37Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0721-4626
SchlagwörterSelbstbestimmung; Betreuungsgesetz; Förderung; Betreuung; Situation; Behinderter; Geistig Behinderter; Psychisch Kranker
AbstractDas Betreuungsgesetz geht ins fünfte Jahr. Es löst das alte Vormundschaftsrecht mit seinen entmündigenden Strukturen ab und regelt die gesetzliche Vertretung alter, psychisch kranker und behinderter Menschen neu. Hauptziel ist, eine größtmögliche Selbstbestimmung für die Betroffenen zu erreichen. Der gesetzliche Betreuer soll dem Wohl und den Wünschen der betreuten Person entsprechen. Nach vier Jahren betreuungsrechtlicher Praxis sind die Intentionen des Gesetzes für behinderte Menschen noch kaum umgesetzt. (LSW).
Erfasst vonLandesinstitut für Schule, Soest
Update1997_(CD)
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