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In der Weimarer Republik wurde die Hilfsschule als Sonderform der Volksschule mit der Rueckfuehrmoeglichkeit in jene verstanden oder sie wurde gaenzlich abgelehnt (z. B. von Petersen). Andere Autoren wiederum definierten den Hilfsschueler vom Regelschueler abhebend diskriminierend. Je nach dem Schuelerbild wurden unterschiedliche Einflussnahmen auf Lernbeeintraechtigungen genommen wie auch die Bedingungsfaktoren fuer die Beeintraechtigungen unterschiedlich gesehen wurden. Der Hilfsschueler wurde im NS-Staat vorwiegend als Typus betrachtet mit einer Anzahl negativer Attribute (z. B. von Tornow). Petersen und Buchholz versuchten eher eine Tendenzwende in der Beurteilung des Hilfsschuelers einzuleiten. Sie betonen die Brauchbarkeit des Hilfsschulkindes und weisen auch auf exogene Verursachungsmomente der Lernbeeintraechtigungen hin (z. B. haeusliches Milieu, grosse Volksschulklassen). Heute wird Lernbehinderung als ein komplexes Erscheinungsbild gesehen; eine Reihe moeglicher Bedingungsfaktoren wird aufgezaehlt, die in ihren Wirkungen interagierend und kumulierend gesehen werden. Auf das variable Erscheinungsbild von Lernbehinderung wird hingewiesen.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1996_(CD)
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