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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Forschungsmethode: deskriptiv. "Das am 14.6. 1985 in Kraft getretene Gesetz war in seiner Notwendigkeit umstritten, auch wenn es gegenueber dem Beschaeftigungsfoerderungsgesetz eine eigenstaendige Zielsetzung hat. Geht es diesem um arbeitsmarktpolitische Ziele, geht es dem Gesetz zur Befristung der Arbeitsverhaeltnisse im Hochschulbereich darum, die fuer die Foerderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Leistungsfaehigkeit der Forschung fuer erforderlich gehaltene personelle Fluktuation zu ermoeglichen. Die Befristung der Anstellungsverhaeltnisse muss als sachbedingte Notwendigkeit gesehen werden und fuehrt nicht unmittelbar zu einer Vermehrung der Arbeitsplaetze. Der Gesetzgeber sah sich zu einer gesetzlichen Regelung veranlasst, da durch das Richterrecht die Moeglichkeit befristeter Arbeitsverhaeltnisse stark eingeengt wurde. Es werden die verschiedenen Regelungen dargestellt - zum einen die unterschiedlichen Arbeitsverhaeltnisse im Hochschulbereich, zum anderen die moeglichen Befristungsgruende, auch im Verhaeltnis zu Drittmittelfinanzierung und Forschungsvorhaben, die ueber ein Haushaltsjahr laufen. Das Gesetz entspricht auch verfassungsrechtlichen Anforderungen und liegt im Rahmen der staatlichen Regelungskompetenz." (poldok ref. Nr. 86-01-0836)
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Buchner, Herbert: Befristete Arbeitsverhaeltnisse mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. 1985.
2115149
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