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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Forschungsmethode: anwendungsorientiert. "Auf der Grundlage der Befugnis des Bundes zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (Artikel 74 Nr. 12 GG) legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes ueber befristete Arbeitsvertraege mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor. Er sieht fuer diese Bereiche, zusaetzlich zu den nach geltendem Recht bestehenden Moeglichkeiten, eine Reihe von neuen Tatbestaenden vor, auf die der Abschluss von Zeitvertraegen mit wissenschaftlichen und kuenstlerischen Mitarbeitern, mit aerztlichen Personal und mit Lektoren gestuetzt werden kann. Arbeitsvertraege, die auf diesen Tatbestaenden beruhen, werden in ihrer Dauer bestimmten Obergrenzen unterworfen, um zu verhindern, das wissenschaftliches Personal zu lange in befristeten Arbeitsverhaeltnissen beschaeftigt wird. Auch wird vorgesehen, dass einige der neuen Vetragstypen nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Abschluss der Ausbildung des Mitarbeiters abgeschlossen werden sollen. Fuer den besonders wichtigen Bereich der Drittmittelforschung sieht der Entwurf eine Kuendigungsmoeglichkeit bei Wegfall der Drittmittel vor. Dies erlaubt es andererseits, die Befristung des Vertrags an der voraussichtlichen Dauer des Forschungsvorhabens zu orientieren, und nicht auf die meist nur einjaehrige Bewilligungsdauer abzustellen." (Autorenreferat)
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Standortunabhängige Dienste
0722-8333
Entwurf eines Gesetzes ueber befristete Arbeitsvertraege mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. 1984.
2086033
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