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InstitutionDeutschland (Bundesrepublik) / Bundesregierung; Deutschland (Bundesrepublik) / Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
TitelEntwurf eines Gesetzes ueber befristete Arbeitsvertraege mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Quelle(1984), 21 S.Verfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Deutscher Bundestag. 10/2283, 8.11.1984
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISSN0722-8333
SchlagwörterForschung; Recht; Kündigungsschutz; Befristeter Arbeitsvertrag; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Einrichtung; Wissenschaftler
AbstractForschungsmethode: anwendungsorientiert. "Auf der Grundlage der Befugnis des Bundes zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (Artikel 74 Nr. 12 GG) legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes ueber befristete Arbeitsvertraege mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor. Er sieht fuer diese Bereiche, zusaetzlich zu den nach geltendem Recht bestehenden Moeglichkeiten, eine Reihe von neuen Tatbestaenden vor, auf die der Abschluss von Zeitvertraegen mit wissenschaftlichen und kuenstlerischen Mitarbeitern, mit aerztlichen Personal und mit Lektoren gestuetzt werden kann. Arbeitsvertraege, die auf diesen Tatbestaenden beruhen, werden in ihrer Dauer bestimmten Obergrenzen unterworfen, um zu verhindern, das wissenschaftliches Personal zu lange in befristeten Arbeitsverhaeltnissen beschaeftigt wird. Auch wird vorgesehen, dass einige der neuen Vetragstypen nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Abschluss der Ausbildung des Mitarbeiters abgeschlossen werden sollen. Fuer den besonders wichtigen Bereich der Drittmittelforschung sieht der Entwurf eine Kuendigungsmoeglichkeit bei Wegfall der Drittmittel vor. Dies erlaubt es andererseits, die Befristung des Vertrags an der voraussichtlichen Dauer des Forschungsvorhabens zu orientieren, und nicht auf die meist nur einjaehrige Bewilligungsdauer abzustellen." (Autorenreferat)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1995_(CD)
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