Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Stehr, Johannes |
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Titel | Jugendgewalt - Skandalisierungskonzept und ideologische Kategorie. Gefälligkeitsübersetzung: Juvenile violence - scandalization concept and ideological category. |
Quelle | Aus: Autrata, Otger (Hrsg.): Jugendgewalt. Interdisziplinäre Sichtweisen. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwissenschaften (2009) S. 107-124
PDF als Volltext |
Reihe | VS research |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
DOI | 10.1007/978-3-531-91927-0_5 |
Schlagwörter | Ideologie; Abweichendes Verhalten; Anpassung; Gewalt; Jugend; Boulevardpresse; Diskriminierung; Gewaltmonopol; Legitimation; Skandal; Staat; Stigmatisierung; Unterdrückung; Öffentlichkeit; Denunziation; Diskurs; Exklusion; Gewaltbereitschaft |
Abstract | Der Beitrag setzt aus soziologisch-kriminologischer Sicht mit einer begrifflichen Kritik ein: Sowohl "Gewalt" als auch "Jugend" sind uneindeutig, der zusammengesetzte Begriffs Jugendgewalt verdoppelt die begriffliche Unschärfe und eröffnet so die Möglichkeit seiner Verwendung als "Skandalisierungskonzept". Dies lässt sich auch in der historischen Entwicklung nachweisen, in der immer wieder Jugendstile und -kulturen mit negativen Konnotationen belegt wurden. Der Autor charakterisiert die gesellschaftliche Aufregung über Jugendgewalt als "Moralpanik". Diese Herangehensweise an Jugendgewalt setzt den thematischen Akzent nicht auf soziale Konfliktlagen von Jugendlichen, an denen zu arbeiten wäre; Jugendgewalt als Konzept wird so zum Ansatzpunkt von repressivem Handeln. Auch für die Sozialarbeit werden Tendenzen konstatiert, sich mit Programmen solchen Kontrollpraxen anzuschließen. Insgesamt macht der moralisch aufgeladene Gewaltbegriff deutlich, dass "Jugendgewalt" im gesellschaftlichen Diskurs eine "soziale Zensur" darstellt, einer Kategorie der Denunziation und moralischen Verurteilung, deren Funktion es ist, gesellschaftliche Positionen zuzuweisen und zu legitimieren. Jugendgewalt ist dabei eine Zensur, die geeignet ist und dazu verwendet wird, die noch normalisierbaren und integrierbaren Jugendlichen von denen zu unterscheiden, die als "Gewalttäter" legitimiert ausgeschlossen werden dürfen. (ICA2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2010/4 |