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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enKalina, Thorsten; Weinkopf, Claudia
InstitutionInstitut Arbeit und Technik
TitelMindestens sechs Millionen Niedriglohnbeschäftigte in Deutschland.
Welche Rolle spielen Teilzeitbeschäftigung und Minijobs?
QuelleGelsenkirchen (2006), 11 S.; 340 KB
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheIAT-Report. 2006-03
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie; Graue Literatur
ISSN1619-1943
SchlagwörterSozioökonomisches Panel; Diskriminierung; Erwerbsquote; Lohnhöhe; Niedriglohn; Vollzeitarbeit; Beschäftigungsentwicklung; Beschäftigungsstruktur; Geringfügige Beschäftigung; Qualifikationsstruktur; Teilzeitbeschäftigung; Geschlechtsspezifik; Regionaler Vergleich; Gruppe (Soz); Teilzeitarbeitnehmer
Abstract"Knapp 21% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiten für Niedriglöhne. Nach der international üblichen Definition der Niedriglohngrenze (zwei Drittel des Medianentgelts) beträgt diese im Jahre 2004 in Westdeutschland 9,83 EURO und im Osten 7,15 EURO. Das beträchtliche Ost-West-Gefälle erfordert eine getrennte Berechnung für 'alte' und 'neue' Bundesländer, die hochgerechnet mindestens 6 Mio. Niedriglohnbeschäftigte ergibt. Während viele vorliegende Studien sich ausschließlich auf Vollzeitbeschäftigte und ihre Monatsverdienste beziehen, basiert unsere Untersuchung auf Brutto-Stundenlöhnen und ermöglicht damit die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigung und Minijobs. Teilzeitbeschäftigte und Minijobber/innen sind überdurchschnittlich häufig von niedrigen Stundenlöhnen betroffen. In Minijobs sind Niedriglöhne sogar fast die Regel. Dies ist weitgehend unabhängig vom Qualifikationsniveau der Beschäftigten, d. h. in einem Minijob verdient (fast) jede/r schlecht. Während unter den Vollzeit Beschäftigten Frauen etwa doppelt so häufig von Niedriglöhnen betroffen sind wie Männer, sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei Teilzeitarbeit geringer. Bei Minijobs sind Männer sogar etwas häufiger zu Niedriglöhnen beschäftigt als Frauen. Die extrem hohen Niedriglohnanteile bei Minijobs erwecken den Eindruck, dass der mit dieser Beschäftigungsform verbundene Steuer- und Beitragsvorteil von den Beschäftigten häufig als Brutto-Lohnzugeständnis an den Arbeitgeber weiter gegeben wird. Diese Praxis verstößt gegen das Diskriminierungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Für die aktuelle Debatte über gesetzliche Mindestlöhne bedeutsam ist die Berechnung von Niedriglöhnen in einer engeren Definition von weniger als 50 % des Medianentgelts: 9 % oder gut 2,6 Millionen abhängig Beschäftigte arbeiten für Stundenlöhne von unter 7,38 EURO in West- bzw. 5,37 EURO in Ostdeutschland." Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: empirisch-quantitativ; empirisch; Sekundäranalyse. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2004 bis 2004. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2006/4
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