Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Rabotu i den'gi imeet tot, kto znaet i ctit zakon. Gefälligkeitsübersetzung: Arbeit und Geld hat derjenige, der das Gesetz kennt und achtet. |
---|---|
Quelle | In: Ucitel'skaja gazeta, 71 (1995) 45, S. 12-13 |
Beigaben | Tabellen 1 |
Sprache | russisch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitungsartikel |
ISSN | 0233-4488 |
Schlagwörter | Besoldung; Besoldungsrecht; Arbeitsrecht; Russland |
Abstract | Es werden arbeitsrechtliche Fragen der Beschäftigung im Bildungswesen erläutert, deren Grundlage das Arbeitsgesetzbuch und das Bildungsgesetz der Russischen Föderation sind. Die Regelung der Beziehungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der grundlegenden und funktionsabhängigen Arbeitsvergütung sowie der Arbeitszeit wird anhand o. g. Gesetze dargestellt. Ein Auszug aus dem Arbeitsgesetzbuch nennt alle Paragraphen, die den Abschluß von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst regeln. Das Dokument enthält ebenfalls den Erlaß Nr. 463/1268 des Bildungsministeriums und des Staatlichen Komitees für Hochschulwesen der Russischen Föderation, mit dem die Einstufung in Gehaltsgruppen entsprechend den Qualifikationsanforderungen und dem Arbeitsprofil festgelegt wird. (DIPF/St.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1997_(CD) |