Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Karnatz, Angelika |
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Titel | Konsequente lautsprachliche Frueherziehung zahlt sich aus. 1. |
Quelle | In: Hörgeschädigte Kinder, 22 (1985) 2, S. 72-76 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0018-3121 |
Schlagwörter | Soziale Integration; Förderung; Kindergarten; Frühförderung; Regelschule; Gehörlosigkeit; Sprachbehinderter; Hörbehinderung; Sonderkindergarten; Sonderschule; Erfahrungsbericht; Integration; Technisches Hilfsmittel |
Abstract | Eine Mutter eines hochgradig hoergeschaedigten Maedchens beschreibt in einem Erfahrungsbericht, welche Voraussetzungen ein hoergeschaedigtes Kind mitbringen muss, um eine Regelschule besuchen zu koennen, und wie der "Arbeitsplan" einer solchen Mutter aussieht. Ihre Tochter A. besucht z. Zt. die 5. Klasse einer Berliner Regelgrundschule. Das war nur moeglich, weil A. eine sehr gute Frueherziehung zuteil geworden ist und schon im Vorschulalter eine umfassende Lautsprachkompetenz erworben hatte. So wurde A. bereits ab dem 11. Lebensmonat logopaedisch betreut. Mit 10 Monaten hatte sie das erste Hoergeraet erhalten. Die Hoererziehung begann mit Beginn des 2. Lebensjahres. Gebaerden wurden konsequent vermieden. Negativ auf die Sprachentwicklung wirkte der Besuch des Sonderkindergartens. Er wurde daraufhin abgebrochen und A. besuchte einen Regelkindergarten. Dort legte sie die im Sonderkindergarten erworbene Gebaerdensprache wieder ab und begann auch wieder zu sprechen. Trotz gegenteiliger Meinung von Schwerhoerigenpaedagogen wurde A. in eine Regelschule eingeschult. Die ersten beiden Schuljahre wurde sie in Regelschulklassen fuer sprachbehinderte Kinder, ab dem 3. Schuljahr voll mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet. Der Einsatz einer Mikroport- Anlage erwies sich als hilfreich. |
Erfasst von | Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden |
Update | 1996_(CD) |