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Autor/inBerensmann, Kathrin
InstitutionDeutsches Institut für Entwicklungspolitik (Bonn)
TitelDie Einbindung privater Gläubiger in die Prävention und Bewältigung von internationalen Verschuldungskrisen.
Gefälligkeitsübersetzung: Integration of private creditors in the prevention and handling of international debt crises.
QuelleBonn (2003), VII, 50 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheBerichte und Gutachten. 7/2003
BeigabenTabellen 5; grafische Darstellungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie; Graue Literatur
ISBN3-88985-255-6
SchlagwörterEntwicklungsland; Entwicklungspolitik; Finanzmarkt; Finanzpolitik; Kapitalmarkt; Verschuldung; Zahlungsbilanz; Asien
AbstractAusgelöst durch die Finanzkrisen in Asien (1997), Russland (1998) und Brasilien (1999) wird von vielen Seiten eine Reform der internationalen Finanzarchitektur verlangt. Ein wichtiges Element einer verbesserten internationalen Finanzarchitektur ist die Einbindung privater Gläubiger in die Prävention und Bewältigung von Verschuldungskrisen, in der Literatur als bail-in der Privaten bezeichnet. Das wichtigste Instrument zur Einbindung privater Gläubiger in die Prävention und Bewältigung von Verschuldungskrisen sieht die Autorin in einem Verhaltenskodex für alle Marktteilnehmer - Gläubiger, Schuldner und den öffentlichen Sektor. Ein code of conduct soll zur Lösung der Koordinationsprobleme - rush to the exit, Trittbrettfahrerverhalten oder ein rush to the court house - beitragen, aber er kann diese Probleme nicht vollständig beheben. Die in dem code of conduct aufgestellten Verhaltensgrundsätze sollen zur Lösung folgender Koordinierungsprobleme beitragen: (1) Koordinierung einer Umstrukturierung einer einzelnen Anleihe; damit soll verhindert werden, dass eine Minderheit der Gläubiger nicht an der von einer Mehrheit beschlossenen Umschuldung teilnimmt. (2) Koordinierung einer Umschuldung von verschiedenen Anleihen; ein möglicher Koordinierungsmechanismus ist die Anwendung des Prinzips der Gleichbehandlung, wie sie im Pariser Club vereinbart wurde. (3) Koordinierung einer Umschuldung mit der Wirtschaftspolitik im Schuldnerland; im code of conduct können Verhaltensgrundsätze aufgestellt werden, die eine Koordinierung der Umschuldung mit der Wirtschaftspolitik des Schuldnerlandes vorsehen; (4) Koordinierung der Gläubiger bei der Entscheidung über mögliche Lösungsansätze. (ICA2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1980 bis 2001.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2005_(CD)
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