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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
"Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005 wurde in § 2 Abs. 3 BBiG die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu verbringen. Trotz der Vorteile, die ein Auslandsaufenthalt sowohl für Ausbildungsbetriebe als auch Auszubildende mit sich bringt, und der Erleichterung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes, gehen bisher nur rund 2 % der Auszubildenden ins Ausland (Quelle: NA beim BIBB). Der Artikel zeigt die Vorteile von Auslandsaufenthalten auf, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt, wie die deutsche Wirtschaft mit dem Mobilitätsberaterprojekt 'Berufsbildung ohne Grenzen' auf den gestiegenen Beratungsbedarf reagiert." (Autorenreferat, BIBB-Doku).
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Standortunabhängige Dienste
0341-339X
Hartwich, Esther; März, Jacqueline: Die (rechtlichen) Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte während der Ausbildung. 2010.
3113299
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