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Das BVerwG hat in einem beachtenswerten Urteil vom 17. 6. 1998 eine Entscheidung zum Verhältnis von Bekenntnisunterricht und Ethikunterricht an den öffentlichen Schulen getroffen. In ihm werden konzentriert die Unebenheiten sichtbar, die das Bekenntnisrecht unter den Gegebenheiten der Gegenwart als eine besonders sensible und kontroverse Rechtsmaterie kennzeichnen. Die Entscheidung verdient schon deshalb besondere Aufmerksamkeit. ... Die streitig gewordene Rechtsfrage, ob Schüler, die nicht am staatlichen Bekenntnisunterricht an den öffentlichen Schulen teilnehmen, gezwungen werden können, ersatzweise einen Ethikunterricht zu besuchen, steht an prominenter Stelle in dem Komplex religiös- weltanschaulicher Auseinandersetzungen. Das BVerwG ist bei seiner Entscheidung in diesem nicht immer einfach zu übersehenden Problemzusammenhang widersprüchlich vorgegangen. Es hat zwar erkannt, daß die Ausgestaltung des Ethikunterrichts als Pflichtfach in Baden- Württemberg wegen dessen Unterbewertung im Verhältnis zum Bekenntnisunterricht rechtswidrig ist. Es hat aber gleichwohl den Kläger für verpflichtet gehalten, diesen rechtswidrigen Ethikunterricht zu besuchen. Das leuchtet nicht ein. Insbesondere aber hat es § 110a BadWürttSchulG für verfassungsmäßig erachtet, der einen Pflichtunterricht in Ethik für alle Schüler vorsieht, die am staatlichen Bekenntnisunterricht an den öffentlichen Schulen nicht teilnehmen. Auch dagegen bestehen Bedenken, die so leicht nicht auszuräumen sind. (DIPF/Orig.)
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0721-880X
Renck, Ludwig: Bekenntnisunterricht und Ethikunterricht. 1999.
2420045
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