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Autor/inEdler, Günther
TitelKnackpunkt Hochschulrecht.
Rechtslehrer an Fachhochschulen gefragt.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 38 (1997) 1, S. 4Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterRechtsstellung; Fachhochschule; Universität; Hochschulrahmengesetz; Hochschulrecht; Hochschulreform; Funktion (Struktur)
AbstractDas Hochschulrecht erfüllt wichtige Funktionen: Es ist zum einen ein Instrument zur Verhinderung unerwünschter Vorgänge/Entwicklungen, zum anderen ist es ein Rahmen zur Strukturierung der Hochschulen und Regelung von Prozessen - innerhalb der Hochschulen wie in den Beziehungen zwischen Hochschulen und Gesellschaft, zwecks Erzielung gewünschter Ergebnisse. Das Hochschulrecht schließlich berücksichtigt und normiert im einzelnen die verfassungsrechtlich gebotene Freiheit von Wissenschaft und Kunst. - Das Hochschulrahmengesetz wurde als Rechtsrahmen für die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems mit dem Ziel flächendeckender Einrichtung von Gesamthochschulen geschaffen. Es war auf die Veränderung der gegebenen Verhältnisse angelegt und stieß somit auf die Beharrungs- und Widerstandskräfte insbesondere derer, die von den anstehenden Veränderungen betroffen waren. Im Beitrag wird auf den Diskurs zwischen den Vertretern der Eigenständigkeit der Fachhochschulen und den Konvergenzlern, der zugunsten der Eigenständigkeit der Fachhochschulen entschieden wurde, eingegangen. Die gegenwärtig diskutierten Reformen des deutschen Hochschulwesens setzen Reformen des Hochschulrechts voraus. Diese Diskussion darf nicht allein von Juristen universitären Selbstverständnisses geführt werden. Die Rechtslehrer an den Fachhochschulen müssen sich an der Revision des Hochschulrahmenrechts und der Hochschullandesgesetze aktiv und kritisch beteiligen. (HOF/teilweise übernommen/Ri.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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