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Autor/inDohmen, Dieter
TitelEntlastung durch Vater Staat.
Studienförderung in Europa.
QuelleIn: Deutsche Universitäts-Zeitung, 52 (1996) 5, S. 12-14Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0174-9137; 0176-7224; 0343-5563; 0724-147X; 0936-4501
SchlagwörterFörderung; Eltern; Darlehen; Finanzierung; Kosten; Ausbildungsförderung; Studium; Studiengebühren; Studienförderung; Internationaler Vergleich; Europäische Union; Island; Liechtenstein; Norwegen; Schweiz
AbstractDas Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie in Köln hat die Ausbildungsförderung in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz untersucht. Außerdem ist es der Frage nachgegangen, in welchen Ländern Studiengebühren erhoben werden. Im Beitrag werden wesentliche Ergebnisse dargestellt. Gliederung: Vor allem die Eltern werden entlastet - Niederlande und Großbritannien: Top-up loan und Studiengebühren - Förderwirrwarr in der Schweiz - Südeuropa: Ausbildungsförderung nur in Ausnahmefällen. Eine Gegenüberstellung der Grundstruktur in den untersuchten Ländern zeigt grundlegende "Mentalitätsunterschiede". Während die nordeuropäischen Staaten die Studierenden als selbständige Individuen betrachtet, werden sie in den übrigen Staaten als Familienmitglieder angesehen (Elterneinkommen entscheidet über Höhe bzw. Anteil von Zuschuß und Darlehen). In einigen Ländern werden Eltern durch direkte monetäre Transfers (Kindergeld, Steuerabzüge) unterstützt. Insgesamt läßt sich sagen: In den ordeuropäischen Ländern, einigen Schweizer Kantonen, Liechtenstein und Lumemburg liegt die Höchstförderung zwischen 1.200 und 1.400 Mark. Deutschland, die Niederlande und Österreich fördern ihre Studierenden mit 900 bis 1050 Mark monatlich. Frankreich, Großbritannien, Spanien und die belgische Region Wallonien geben 550 bis 750 Mark, und die verbleibenden Länder und Regionen zahlen weniger als 450 Mark pro Monat. Eindeutig überwiegt die Zuschußförderung. Nur Schweden, Norwegen und Island fördern ihre Studierenden überwiegend durch Darlehen - mit rund 75 bzw. 100 Prozent. In Deutschland und Griechenland erfolgt die Förderung je zur Hälfte durch Zuschuß und Darlehen. Auch in Luxemburg und Liechtenstein kann der Darlehensanteil diese Grenze erreichen. Erste Aussagen im internationalen Vergleich sind auch zu Gefördertenquoten enthalten. Studiengebühren im eigentlichen Sinne, also als direkte Beteiligung der Studierenden an den Hochschulkosten werden nur in Belgien, Italien, Liechtenstein, den Niederlanden, der Schweiz, Spanien und zur Zeit noch in Irland erhoben. Frankreich hat eine Mischung aus Verwaltungsgebühren und Sozialbeiträgen. In den Niederlanden gehen die Studiengebühren in den Lebenshaltungskostenindex ein, auf dessen Grundlage die Höhe der Ausbildungsförderung festgelegt wird. (PHF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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